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Hilfen zur Erziehung (HzE)

Hilfen zur Erziehung sind ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe und werden auf Grundlage der §27ff, SGB VIII vom regionalen Jugendamt bewilligt.

Art und Umfang der Hilfen richten sich nach dem Einzelfall und werden gemeinsam mit den betroffenen Kindern/ Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten besprochen und festgelegt.

 

In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden die Ziele für das Kind/ den Jugendlichen sowie die Familie regelmäßig reflektiert und die weitere Vorgehensweise besprochen.

 

Im Mittelpunkt der Erzieherischen Hilfen steht stets das Ziel das Kind/ den Jugendlichen in seiner Entwicklung altersangemessen zu unterstützen und zu fördern.

Die Pädagogischen Perspektiven führen als anerkannter Jugendhilfeträger ausschließlich ambulante Hilfen zur Erziehung im Auftrag der öffentliche Jugendhilfe durch.

Eltern ohne einen bewilligten Anspruch auf Hilfen zur Erziehung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger können sich im Rahmen der Elternberatung an das Fachteam der Pädagogischen Perspektiven wenden.

Sozialpädagogische Familienhilfe

 Familienhilfe (eingerichtet vom Jugendamt) richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern, die sich in besonderen Lebenslagen befinden und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist, ihre häufig vielfältigen und/ oder schwerwiegenden Probleme zu lösen.​

Sozialpädagogische Familienhilfe 
mit systemisch-therapeutischem Schwerpunkt

Bei der systemisch-therapeutischen Familienhilfe handelt es sich um ein wöchentliches Beratungsangebot in den Räumlichkeiten des Trägers. Die intensive Hilfe wird (durch das Jugendamt) bei besonderen Problemlagen der Familien (z.B. bei Trauma-Erfahrungen, Verlust, schweren Krankheiten) installiert.

Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistände (eingerichtet vom Jugendamt) werden eingesetzt, um Kinder oder Jugendliche in deren gewohntem Umfeld zu unterstützen. Sie sind Ansprechpartner in allen Alltagsfragen und bei Problemen in den Bereichen Schule, Familie, Freundeskreis und Freizeitgestaltung.

Begleiteter Umgang bei Trennung / Scheidung

Ein Begleiteter Umgang unterstützt die Anbahnung positiver und förderlicher Kontakte zwischen einem Kind und einem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil oder einer anderen wichtigen Bezugsperson.

Teilhabeassistenz
in den Einrichtungen
(Kita, Schule, WfbM)

Damit Kinder und Jugendliche an gleichaltrigen Gruppe bzw. in der Schulgemeinschaft teilhaben können, werden sie beim Kindergarten- oder Schulbesuch unterstützt.

Mutter und Sohn
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