
Teilhabeassistenz
in den Einrichtungen
(Kita, Schule, WfbM)
XXXXXXX XXXXXXX

Kurzgefasst:
Was wird benötigt?
Bewilligung durch das Jugendamt
Was wird gemacht?
XXXXX
Wie, und wielange geht das?
XXXXX
Wo findet das statt?
In der Schule / Kindergarten
Ansprechpartner
XXXXX
XXXXXXX
Leichte Sprache
Dieses pädagogische Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die beim Kindergarten- oder Schulbesuch auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind, damit sie in der gleichaltrigen Gruppe bzw. in der Schulgemeinschaft teilhaben können.
Schulbegleitung kann beantragt werden auf der Grundlage folgender Gesetzgebungen: § 54 SGB XII, § 35a SGB VIII
Aufgaben der Schulbegleitung:
Schulbegleitungen sollen in der Schule die Teilhabe des Betreuten/der Betreuten an der (Lern-) Gemeinschaft sicherstellen.
Ausgehend vom individuellen Förderplan tragen die Lehrpersonen die Gesamtverantwortung für das schulische Lernen der Schüler/innen. Die Schulbegleitung leistet in diesem Gesamtzusammenhang Teilaufgaben.
Diese können sich beispielsweise zusammensetzen aus der Unterstützung bei:
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der Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten
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der Aneignung der Lerninhalte
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der Kommunikation mit verschiedenen Hilfsmitteln
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der Erweiterung von Sozialkompetenz
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lebenspraktische Verrichtungen
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der Strukturierung des Schulalltags
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der Begleitung in Krisensituationen