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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist Hilfe zur Selbsthilfe und soll die Sorgeberechtigten in die Lage versetzen, ihre Erziehungs- und Versorgungsaufgaben selbstverantwortlich zu erfüllen.

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Kurzgefasst:


Was wird benötigt?

Die Hilfe wird beim Jugendamt beantragt

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Was wird gemacht?

Eine Fachkraft kommt in die Familie und legt mit Ihnen und dem Jugendamt gemeinsam die Ziele und den Umfang der Hilfe gemeinsam fest

 

Wie, und wie lange geht das?

Es handelt sich um eine regelmäßige Begleitung, die sich im Umfang und der Dauer am Bedarf orientiert

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Wo findet das statt?

Direkt in der Familie

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive Hilfe, die durch das Jugendamt mit Familien und in Familien eingerichtet wird. Familienhilfe richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern, denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist, ihre häufig vielfältigen und/ oder schwerwiegenden Probleme zu lösen.

 

Häufig ist eine außenstehende Fachkraft für die Familie hilfreich, um  bei der Reflektion ihrer Probleme und bei der Suche nach möglichen Lösungen zu unterstützen.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) begleitet Familien auf der Suche nach neuen Wegen und hat zum Ziel sich selbst möglichst schnell wieder überflüssig zu machen. Die Ziele für die Zusammenarbeit werden gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt festgelegt.

Die sozialpädagogischen Familienhelfer/ -innen gehen regelmäßig für einige Stunden in der Woche in die Familie.

 

Unterstützung bietet Sozialpädagogische Familienhilfe u.a. bei:

  • konfliktreichen Alltagssituationen

  • uneinheitliches oder unsicheres Erziehungsverhalten des Eltern

  • Erziehungsschwierigkeiten

  • Schulproblemen

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Beziehungsschwierigkeiten

  • Problemen bei der Haushaltsführung und -planung

  • Rückführung von Kindern aus Wohngruppen oder Pflegestellen

  • Psychischer Erkrankung eines Elternteils

  • Kontakten außerhalb der Familie, z. B. Schule, Ämter u.a.

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