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Frühförderung

Frühförderung ist ein Angebot nach § 46 SGB IX für entwicklungsverzögerte, beeinträchtige oder von Beeinträchtigung bedrohte Kindern im Altern von 0-6 Jahren und deren Familien. Im Rahmen der Frühförderung werden unterschiedliche Leistungen erbracht. Die Heilpädagogische Frühförderung für das einzelne Kind wird von der regionalen Eingliederungshilfe bewilligt.

Frühförderung stärkt kindliche Kompetenzen und aktiviert deren Ressourcen mit dem Ziel die Entwicklung der Kinder zu unterstützen. Hierfür werden ganzheitliche Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten durch alters- und kindgerechte Angebote und Methoden geschaffen.

 

Das Kind wird Schritt für Schritt auf seinem individuellen Entwicklungsweg begleitet und gefördert. So erhält es Unterstützung beim Aufbau sozialer Beziehungen insbesondere zur Teilhabe am gemeinsamen Spiel sowie Förderung der Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion und Kommunikation.

Auch die Eltern und Kindertagesstätten können Beratung und Begleitung erhalten, um das jeweilige Kind optimal zu fördern und in seiner Entwicklung zu unterstützen.

Die Vernetzung im Sozialraum ist eine wichtige weitere Aufgabe der Frühförderstelle.

Heilpädagogische
Frühförderung

Heilpädagogische Frühförderung für entwicklungsverzögerte, beeinträchtige oder von Beeinträchtigung bedrohte Kinder im Altern von 0-6 Jahren und deren Familien findet in der Regel mit einer Stunde pro Woche im häuslichen Umfeld des Kindes statt.

Fachberatung bei Integrationsmaßnahmen für Kindertagesstätten

Wird ein Kind durch eine Integrationsmaßnahme in der Kindertagesstätte begleitet, haben die Erzieher und Erzieherinnen Anspruch auf eine fachliche Beratung.

Therapeutisches Angebot bei Autismus-Spektrum-Störung

Autismus-Spektrum-Störungen stellt die Betroffenen vor unterschiedlichste Herausforderungen (eigene Emotionen wahrnehmen können, gelingende Teilhabe an Alltagssituationen etc.). Hier unterstützen wir durch ein individuelles therapeutisches Angebot.

Mutter und Sohn
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