Begleiteter Umgang
bei Streit und Trennung
Das Kind wird im regelmäßigen Kontakt mit einer wichtigen Bezugsperson begleitet und unterstützt.
Kurzgefasst:
Was wird benötigt?
Bewilligung durch das Jugendamt
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Was wird gemacht?
Das Kind/ der Jugendlichen wird im Kontakt mit einer Bezugsperson begleitet
Wie, und wie lange geht das?
Je nach Bedarfslage
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Wo findet das statt?
In unseren Räumen
Ein Begleiteter Umgang ergibt sich durch einen nicht vorhandenen oder konflikthaften Umgang eines minderjährigen Kindes mit einem Elternteil oder einer anderen wichtigen Person.
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Der Begleitete Umgang unterstützt die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen Kind und einer nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Bezugsperson.
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Um diesen Prozess zu unterstützen, finden begleitende Gespräche zwischen Fachkraft und den beteilgten Erwachsenen statt.
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Der Umgang und die Dauer des Begleiteten Umgangs orientiert sich am Bedarf des Einzelfalls.