Begleiteter Umgang
bei Streit und Trennung
Das Kind wird im regelmäßigen Kontakt mit einer wichtigen Bezugsperson begleitet und unterstützt.
Kurzgefasst:
Was wird benötigt?
Bewilligung durch das Jugendamt
Was wird gemacht?
Das Kind/ der Jugendlichen wird im Kontakt mit einer Bezugsperson begleitet
Wie, und wie lange geht das?
Je nach Bedarfslage
Wo findet das statt?
In unseren Räumen
Ein Begleiteter Umgang ergibt sich durch einen nicht vorhandenen oder konflikthaften Umgang eines minderjährigen Kindes mit einem Elternteil oder einer anderen wichtigen Person.
Der Begleitete Umgang unterstützt die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen Kind und einer nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Bezugsperson.
Um diesen Prozess zu unterstützen, finden begleitende Gespräche zwischen Fachkraft und den beteilgten Erwachsenen statt.
Der Umgang und die Dauer des Begleiteten Umgangs orientiert sich am Bedarf des Einzelfalls.