top of page

Teilhabeassistenz in den Einrichtungen
(Kita, Schule)

Damit Kinder und Jugendliche an der Gleichaltrigen-Gruppe bzw. in der Schulgemeinschaft teilhaben können, werden sie beim Kindergarten- oder Schulbesuch unterstützt.

Kurzgefasst:


Was wird benötigt?

Bewilligung durch das Jugendamt/

die Eingliederungshilfe

Liegt eine Bewilligung vor, bitten wir Sie uns das ausgefüllte Kontaktformular per E-Mail zu zusenden.

Was wird gemacht?

Alltagsbegleitung zur Teilhabe (in der Kita oder Schule)

 

Wie und wie lange geht das?

Je nach Bedarf

Wo findet das statt?

In der Schule/ Kita

Dieses pädagogische Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die beim Kindergarten- oder Schulbesuch auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind, damit sie in der Gleichaltrigen-Gruppe bzw. in der Schulgemeinschaft teilhaben können.

Teilhabeassistenz/ Inklusionhilfe kann beantragt werden auf der Grundlage folgender Gesetzgebungen: § 54 SGB XII, § 35a SGB VIII.

Die Fachkraft bietet Unterstützung u.a. bei:

  • der Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten

  • der Aneignung der Lerninhalte

  • der Kommunikation mit verschiedenen Hilfsmitteln

  • der Erweiterung von Sozialkompetenz

  • lebenspraktischen Verrichtungen

  • der Strukturierung des Schulalltags

  • der Begleitung in Krisensituationen

bottom of page