Teilhabeassistenz in den Einrichtungen
(Kita, Schule)
Damit Kinder und Jugendliche an der Gleichaltrigen-Gruppe bzw. in der Schulgemeinschaft teilhaben können, werden sie beim Kindergarten- oder Schulbesuch unterstützt.
Kurzgefasst:
Was wird benötigt?
Bewilligung durch das Jugendamt/
die Eingliederungshilfe
Liegt eine Bewilligung vor, bitten wir Sie uns das ausgefüllte Kontaktformular per E-Mail zu zusenden.
Was wird gemacht?
Alltagsbegleitung zur Teilhabe (in der Kita oder Schule)
Wie und wie lange geht das?
Je nach Bedarf
Wo findet das statt?
In der Schule/ Kita
Dieses pädagogische Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die beim Kindergarten- oder Schulbesuch auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind, damit sie in der Gleichaltrigen-Gruppe bzw. in der Schulgemeinschaft teilhaben können.
Teilhabeassistenz/ Inklusionhilfe kann beantragt werden auf der Grundlage folgender Gesetzgebungen: § 54 SGB XII, § 35a SGB VIII.
Die Fachkraft bietet Unterstützung u.a. bei:
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der Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten
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der Aneignung der Lerninhalte
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der Kommunikation mit verschiedenen Hilfsmitteln
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der Erweiterung von Sozialkompetenz
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lebenspraktischen Verrichtungen
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der Strukturierung des Schulalltags
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der Begleitung in Krisensituationen